Aufgrund des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) in der aktuell geltenden Fassung hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Verordnung über die Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO) und die Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (VwVStrPrüfVO) in der jeweils aktuell geltenden Fassung erlassen.
Grundlage der Gebührenabrechnung sind neben der Einteilung in Bauwerksklassen (Schwierigkeitsgrad) die unter Berücksichtigung des Negativkatalogs ermittelten anrechenbaren Kosten.
Die Abrechnung der Prüfgebühren erfolgt über die BVS Sachsen GmbH.
Um im Bereich von Bundesautobahnen eine einheitliche Anwendung der RVP zu erreichen, hat die BVPI im Jahr 2022 gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer die BVS Autobahn GmbH gegründet. Für die Abwicklung der operativen Tätigkeit wurde ein Kooperationsvertrag mit der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure Baden-Württemberg GmbH (bvs Baden-Württemberg) geschlossen.
Für alle Anfragen im Zusammenhang mit Angebotsabgaben an die Autobahn des Bundes GmbH steht Ihnen die bvs Baden-Württemberg GmbH gerne zur Verfügung.
bvs Baden-Württemberg GmbH
Wilhelm-Haas-Str. 6
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: +49 711 6017160
E-Mail: autobahn@bvs-bw.com