VPI Sachsen

Vergütung der Prüfleistungen

Im Bereich des privaten und gewerblichen Hochbaus hat die Sächsische Bauordnung (SächsBO) höchste Priorität. Die entsprechende Vergütung der Prüfingenieure ist in § 40 der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) geregelt. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) und dem aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Kostenverzeichnis (SächsKVZ), in der jeweils geltenden Fassung. Dabei ist die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte zu beachten, welche jährlich zum 1. Mai durch die Oberste Bauaufsicht des Freistaates Sachsen in der aktuell fortgeschriebenen Fassung bekannt gemacht wird.

Seit der Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) im Dezember 2001 wird der Prüfingenieur nur noch bei Sonderbauten von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beauftragt.

Bei den übrigen prüfpflichtigen Bauvorhaben hat der Bauherr selbst den Prüfingenieur mit der hoheitlichen Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes sowie mit der stichprobenartigen Bauüberwachung zu beauftragen.

Im Frühjahr 2002 hat die Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Sachsen e.V. beschlossen, eine Bewertungs- und Verrechnungsstelle (BVS) einzurichten, die für die Prüfingenieure die Bewertung der Bauvorhaben und Rechnungslegung übernimmt.

Alle in Sachsen zu erbringenden Prüfleistungen, auch die nicht privat beauftragten, werden im Hinblick auf die Gebührenabrechnung über die BVS Sachsen GmbH abgewickelt.

Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Prüfingenieur kommt direkt zwischen diesen Partnern zu Stande. Die BVS nimmt darauf keinen Einfluss.
Mitteilungen über voraussichtliche Prüfgebühren an den Auftraggeber erfolgen ausschließlich über die BVS.
Die Rechnungslegung für die Prüfleistung wird namens der Prüfingenieurin/des Prüfingenieurs durch die BVS vorgenommen. Die BVS führt für jeden Prüfingenieur ein eigenes Unterkonto, von dem aus die Überweisung der eingegangenen Prüfgebühren auf das Konto des Prüfingenieurs erfolgt.
Die Kommunikation zwischen Prüfingenieur und BVS erfolgt weitgehend auf der Basis eines modernen Online-Datenbank-Systems. Durch klar definierte Zugriffsrechte ist der notwendige Datenschutz gewährleistet.
Im Einzelnen führt die BVS folgende Aufgaben durch:

  • unabhängige Ermittlung des Bruttorauminhaltes der Gebäude und baulichen Anlagen gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis an Hand der maßgebenden Entwurfszeichnungen.
  • Ermittlung der normativen Rohbausummen bzw. Herstellungskosten.
  • unabhängige Einstufung des Bauwerkes in Bauwerksklassen an Hand des Schwierigkeitsgrades der Tragkonstruktion.
  • Ermittlung der voraussichtlichen Prüfgebühren.
  • Beantwortung von Anfragen zur Höhe der voraussichtlichen Prüfgebühren.
  • Rechnungslegung für die Prüfgebühren im Namen des Prüfingenieurs einschließlich erforderlichenfalls der Mahnungen.

Für die Verkehrsträger Straße, Wasser und Eisenbahnen sind besondere Regelungen zu beachten. Hier gelten für den Prüfingenieur die Rahmenbedingungen der Verwaltungen der Verkehrsträger.

Gebührenabrechnung

BVS Sachsen GmbH

Budapester Str. 3
01069 Dresden

Telefon: +49 351 217680

E-Mail: info@bvs-sachsen.de

Internet: www.bvs-sachsen.de

Rahmenbedingungen der Verwaltungen der Verkehrsträger

Aufgrund des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) in der aktuell geltenden Fassung hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Verordnung über die Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO) und die Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (VwVStrPrüfVO) in der jeweils aktuell geltenden Fassung erlassen.

Grundlage der Gebührenabrechnung sind neben der Einteilung in Bauwerksklassen (Schwierigkeitsgrad) die unter Berücksichtigung des Negativkatalogs ermittelten anrechenbaren Kosten.

Die Abrechnung der Prüfgebühren erfolgt über die BVS Sachsen GmbH.

Um im Bereich von Bundesautobahnen eine einheitliche Anwendung der RVP zu erreichen, hat die BVPI im Jahr 2022 gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer die BVS Autobahn GmbH gegründet. Für die Abwicklung der operativen Tätigkeit wurde ein Kooperationsvertrag mit der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure Baden-Württemberg GmbH (bvs Baden-Württemberg) geschlossen.

Für alle Anfragen im Zusammenhang mit Angebotsabgaben an die Autobahn des Bundes GmbH steht Ihnen die bvs Baden-Württemberg GmbH gerne zur Verfügung.

bvs Baden-Württemberg GmbH
Wilhelm-Haas-Str. 6
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: +49 711 6017160
E-Mail: autobahn@bvs-bw.com

Aufgrund des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der aktuell geltenden Fassung hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Verordnung über die Anforderungen an Antragsunterlagen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren und die bautechnische Prüfung von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wasserrechts- und Wasserbauprüfverordnung – WrWBauPrüfVO) in der aktuell geltenden Fassung erlassen. Darin ist die Einteilung der wasserwirtschaftlichen Anlagen in Bauwerksklassen enthalten.

Die Abrechnung der Prüfgebühren stellt über die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) in der aktuell geltenden Fassung auf das aktuell geltende Sächsische Kostenverzeichnis ab.

Die Abrechnung der Prüfgebühren erfolgt über die BVS Sachsen GmbH.

Die Abrechnung der Prüfgebühren erfolgt generell über die BVS-EBA.

BVS-EBA GmbH & Co. KG
Hintere Bleiche 38
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 90620030
Fax: +49 6131 90620030

E-Mail: info@bvs-eba.de
Internet: www.bvs-eba.de