VPI Sachsen

Qualifikation und Anerkennung

Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Bauingenieure oder Architekten (nur Brandschutz), die durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde eine persönliche Anerkennung und Zulassung erhalten.

Die Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz erfolgt in Sachsen durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung, und wird durch die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) geregelt.

Die Berufung zum Prüfingenieur erfolgt nach strengen Auswahlkriterien, deren Erfüllung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind.

Prüfingenieure decken die wesentlichen Aufgabenbereiche eines konstruktiven Bauingenieurs ab. Zum einen übernehmen sie als Planer die Aufgaben eines freiberuflichen beratenden Ingenieurs, wie das Erstellen bautechnischer Nachweise und zum anderen prüfen sie bautechnische Nachweise.

Prüfingenieure werden in Sachsen anerkannt in den Fachbereichen:

  1. Standsicherheit
  2. Brandschutz

Prüfingenieure für Standsicherheit werden in Sachsen anerkannt in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau.

Gemäß Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) erfolgt die Berufung zum Prüfingenieur nach strengen Auswahlkriterien. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind insbesondere:

  • 10-jährige Berufserfahrung beim Aufstellen und Prüfen von Standsicherheitsnachweisen für Bauwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad (Standsicherheit)
  • 5-jährige Berufserfahrung beim Aufstellen und Prüfen von Brandschutznachweisen für Bauwerke mit höherem Schwierigkeitsgrad (Brandschutz)
  • Bauleitertätigkeit als Beleg für den Praxisbezug (Standsicherheit)
  • Eigenverantwortung / wirtschaftliche und fachliche Unabhängigkeit

Prüfung und Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit (Massivbau, Metallbau, Holzbau) und Brandschutz/vorbeugender baulicher Brandschutz sind im Abschnitt 2 der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) geregelt.

Informationen zur Anerkennung, zu Terminen sowie die entsprechenden Anträge stellt das Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung auf seiner Internetseite zur Verfügung: www.bauen-wohnen.sachsen.de

Prüfingenieur werden

Bezüglich weiterer Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen können sich interessierte Ingenieurinnen und Ingenieure direkt an die Oberste Bauaufsicht Sachsens wenden:

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Abteilung 5 Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen, Referat 53 Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau

Mail: bautechnik-bauordnungsrecht-holzbau@smr.sachsen.de

oder Kontakt mit dem Vorsitzenden der Landesvereinigung Sachsens aufnehmen:

Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Sachsen e.V.

Vorsitzender
Dipl.-Ing. Andreas Forner

Robert-Schumann-Str. 13
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 4866360
E-Mail: mail@vpi-sachsen.de