Bezüglich weiterer Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen können sich interessierte Ingenieurinnen und Ingenieure direkt an die Oberste Bauaufsicht Sachsens wenden:
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Abteilung 5 Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen, Referat 53 Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau
Mail: bautechnik-bauordnungsrecht-holzbau@smr.sachsen.de
oder Kontakt mit dem Vorsitzenden der Landesvereinigung Sachsens aufnehmen:
Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Sachsen e.V.
Vorsitzender
Dipl.-Ing. Andreas Forner
Robert-Schumann-Str. 13
04107 Leipzig
Telefon: +49 341 4866360
E-Mail: mail@vpi-sachsen.de