Neues Anerkennungsverfahren Standsicherheit 2026/27

22.06.2026

Die oberste Bauaufsicht Sachsens teilt mit, dass durch den Prüfungsausschuss für die Anerkennung von Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen für Standsicherheit im Jahr 2026 ein neues Anerkennungsverfahren gestartet wird.

Die Antragunterlagen für das Anerkennungsverfahren 2026/2027 müssen bis spätestens 31. August 2026 bei der Anerkennungsbehörde/Obersten Bauaufsicht, dem Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung vorliegen.

Nach derzeitigem Stand der Planung findet am 23. November 2026 eine Informationsveranstaltung zum Anerkennungsverfahren als Webveranstaltung statt.

Alle Informationen (Antragsformulare etc.) zum Anerkennungsverfahren stehen auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Verfügung. www.bauen-wohnen.sachsen.de