Neuer Stundensatz zur Gebührenberechnung der Prüfingenieure ab 01.01.2626

21.11.2025

Der Stundensatz zur Gebührenberechnung der Prüfingenieure und Prüfämter sowie zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung im Sächsischen Nummer 47 vom 20. November 2025 (SächsABl. S. 1097) bekannt gemacht.

Der neue Stundensatz (122 Euro) gilt ab 1. Januar 2026.