Neuer Stundensatz zur Gebührenberechnung der Prüfingenieure

06.01.2025

Der Stundensatz zur Gebührenberechnung der Prüfingenieure und Prüfämter sowie zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung im Sächsischen Amtsblatt Nummer 47 vom 21. November 2024 (SächsABl. S. 1383) bekannt gemacht. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Stundensatz 115 Euro für die Gebührenberechnung nach Anlage 1, laufende Nummer 17, Tarifstelle 1.4 Satz 4 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses, die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge nach § 41 Absatz 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO.